Geschäftsideen-News

Staatliche Zuschüsse für aufwendige und teure Patentierungen

Innovative und technologisch ausgerichtete Unternehmen sind aus Wettbewerbsgründen dringend auf die Patentierung eigener Erfindungen und Verfahren angewiesen. Die Patentanmeldung ist allerdings kompliziert und mit hohen Kosten verbunden. Eine neue Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen finanziell bei der Patentierung und begleitet sie fachkundig durch das gesamte Verfahren.

Staatliche Zuschüsse für aufwendige und teure Patentierungen

 

Die Förderinitiative SIGNO

Die Förderinitiative SIGNO wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ins Leben gerufen, um kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und freie Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und der wirtschaftlichen Verwertung von innovativen Ideen, Erfindungen und Verfahren zu unterstützen.

SIGNO steht dabei für Schutz von Ideen für die Gewerbliche Nutzung. Die Initiative soll insgesamt die Rahmenbedingungen für innovative Entwicklungen in Deutschland verbessern und dabei vor allem Sorge dafür tragen, dass sich Entwicklungs- und Forschungsergebnisse optimal vermarkten lassen.

Das eigenständige SIGNO-Netzwerk umfasst eine ganze Reihe qualifizierter Partner. Hier sind sowohl öffentliche als auch private Beratungseinrichtungen, Gründer- und Technologiezentren, Unternehmensberatungen, Transfereinrichtungen und Patent-Informationszentren vertreten.

Dadurch ist SIGNO in der Lage, Unternehmen und Erfinder während des gesamten Prozesses der Patentanmeldung qualifiziert zu begleiten. Selbstverständlich unterliegen alle SIGNO-Partner, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind, strengen Geheimhaltungspflichten. Alle Informationen, die Unternehmen oder Erfinder der Förderinitiative zur Kenntnis bringen, werden vertraulich behandelt.

 


 

Die KMU-Patentaktion

Die KMU-Patentaktion unterstützt innovative Unternehmen bei der Patentanmeldung sowohl finanziell als auch inhaltlich. Die hohen Kosten für die Patentierung können bis zu einer Höhe von 50 Prozent erstattet werden. Hierzu muss das jeweilige Unternehmen zunächst in Vorleistung treten. Erst nach Abschluss des Patentverfahrens werden sämtliche Kostenbelege beim Ministerium eingereicht und geprüft. Im Anschluss daran erhalten die Antragsteller dann die entsprechenden Fördergelder.

Ebenso wichtig wie die finanzielle Förderung ist die fachkundige Begleitung durch die SIGNO-Partner. Hierzu wird gemeinsam ein verbindlicher Fahrplan für den Weg zur erfolgreichen Patentanmeldung entwickelt. Der Fahrplan umfasst die Bereiche und Schritte:

• Recherche zum Stand der Technik
• Kosten-Nutzen-Analyse
• Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland
• Vorbereitung für die Verwertung einer Erfindung
• Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland

Jedem der fünf Bereiche wurde ein maximaler Rahmen für die Erstattung der entstandenen Kosten zugeordnet. Dieser beträgt für die Recherche und für die Kosten-Nutzen-Analyse maximal 800,00 Euro, für die Anmeldung in Deutschland 2.100,00 Euro, für die Vorbereitung der Verwertung 1.600,00 Euro und für die Anmeldung im Ausland 2.700,00 Euro.

Insgesamt können also Mittel in Höhe von 8.000,00 Euro geltend gemacht werden, solange der Zuschuss pro Themenbereich nicht 50 Prozent der jeweiligen Gesamtkosten übersteigt.

 


 

Voraussetzungen und Bedingungen für die Förderung

Die KMU-Patentaktion richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zusätzlich können auch Selbständige der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe gefördert werden. Der Geschäftssitz muss dazu in Deutschland liegen. Darüber hinaus dürfen in den vergangen fünf Jahren keine Patente oder Gebrauchsmuster angemeldet worden sein.

Die Definition von kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) ergibt sich aus der Zahl der Mitarbeiter und dem Jahresumsatz. Förderungsberechtigte Unternehmen dürfen demnach nicht mehr als 250 Beschäftigte haben, während der jährliche Umsatz maximal 50 Millionen Euro betragen darf.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Antragsteller zunächst mit einem der SIGNO-Partner in Verbindung setzen. Eine Adressliste mit den zuständigen Stellen und Institutionen kann auf dieser Seite heruntergeladen werden. Der SIGNO-Partner überprüft im nächsten Schritt die Förderfähigkeit des Projektes und des Unternehmens und begleitet den Antragsteller durch das weitere Verfahren.

Grundsätzlich gilt, dass nur solche Entwicklungen mit einem Patent geschützt werden können, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und die sich gewerblich vermarkten lassen. Die eigentliche Anmeldung muss durch einen Patentanwalt erfolgen, der innerhalb des Programms allerdings frei wählbar ist.

Aufträge an Patentanwälte dürfen erst erteilt werden, nachdem der Förderantrag gestellt und bewilligt wurde. Insgesamt müssen alle Aktivitäten innerhalb von 18 Monaten durchgeführt worden sein. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage von Rechnungen, die über den SIGNO-Partner eingereicht werden müssen.

Die KMU-Patentaktion bietet Gründern und jungen Unternehmen eine ausgezeichnete Möglichkeit, einen großen Teil der hohen Patentkosten zu sparen und sich gleichzeitig innerhalb des komplizierten Verfahrens von sachkundigen Fachleuten begleiten zu lassen.

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